CareLit Fachartikel
Internatsjahr als Praktikantenverhältnis
Leube, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
521974
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen Die praktische Ausbildung des Medizinstudenten in der Krankenanstalt ist als ein Praktikantenverhältnis anzusehen, auf das die entsprechenden arbeitsund sozialrechtlichen Bestimmungen anzuwenden sind, wie sie im Berufsbildungsgesetz und in anderen Gesetzen niedergelegt sind. 1) 2) 3) Künstliche Insemination im Gesetz begründete Recht, die Auskunft über den Namen des Samenspenders vor Gericht zu verweigern, so kann er auch vor anderen Behörden
Schlagworte
Internatsjahr
Praktikantenverhältnis
Medizinstudent
praktische Ausbildung
Approbationsordnung
Krankenanstalt
Famulatur
ärztliche Verantwortung
Internship
Medical Education
Medical Students
Clinical Training
Legal Aspects
Health Care Facilities
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