CareLit Fachartikel
Schweiz: Reformpläne bei Altersund Krankenversicherung
BN · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
522063
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung DER ARZT IN EUROPA sichtigen bei der Rückerstattung nur den gebilligten Teuerungszuschlag, während der Unterschied von 3, 7 Prozent von den Sozialversicherten getragen werden muß. Nach einem Übereinkommen zwischen den Ärzten und den Krankenkassen vom 14. Januar 1970 riskieren die Ärzte freilich, daß sie bestraft werden könnten, denn wegen einer Honorarüberschreitung kann das Gericht die Zahlung einer Entschädigung in Höhe des dreifachen Betrages der
Schlagworte
Altersversicherung
Krankenversicherung
Reformpläne
Sozialversicherung
Ärzte
Pensionskassen
Volksabstimmung
Honorarüberschreitung
Gesundheitspolitik
Versicherungsträger
Patientenrechte
Arzneimittelrecht
Health Insurance
Social Security
Physicians
Pensions