CareLit Fachartikel
Abkommen mit den Niederlanden und mit Luxemburg über Kostenerstattung im Krankheitsfalle von Rentnern, die Grenzgänger waren
Vontz, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
522475
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze Notizen GESETZE UND VERORDNUNGEN Nach Artikel 14 Absatz 2 der EWG-Verordnung Nr. 35/63 über die soziale Sicherheit der Grenzgänger sind die Aufwendungen für Sachleistungen, die bei Krankheit an rentenberechtigte ehemalige Grenzgänger sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebene gewährt werden, je zur Hälfte vom Versicherungsträger des Wohnortes und von dem Träger des Mitgliedstaates, bei dem der Grenzgänger zuletzt versichert war, zu tragen. Der
Schlagworte
Kostenerstattung
Krankheitsfall
Rentner
Grenzgänger
Abkommen
soziale Sicherheit
EWG-Verordnung
Sachleistungen
Verwaltungsarbeit
Versicherungsträger
Health Care Costs
Social Security
Cross-Cultural Comparison
Health Policy
Health Services Accessibility
Aged