CareLit Fachartikel

Abkommen mit den Niederlanden und mit Luxemburg über Kostenerstattung im Krankheitsfalle von Rentnern, die Grenzgänger waren

Vontz, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
522475
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Vontz, W.
Ausgabe
Heft 47 / 1971
Jahrgang 3
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze Notizen GESETZE UND VERORDNUNGEN Nach Artikel 14 Absatz 2 der EWG-Verordnung Nr. 35/63 über die soziale Sicherheit der Grenzgänger sind die Aufwendungen für Sachleistungen, die bei Krankheit an rentenberechtigte ehemalige Grenzgänger sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebene gewährt werden, je zur Hälfte vom Versicherungsträger des Wohnortes und von dem Träger des Mitgliedstaates, bei dem der Grenzgänger zuletzt versichert war, zu tragen. Der

Schlagworte

Kostenerstattung Krankheitsfall Rentner Grenzgänger Abkommen soziale Sicherheit EWG-Verordnung Sachleistungen Verwaltungsarbeit Versicherungsträger Health Care Costs Social Security Cross-Cultural Comparison Health Policy Health Services Accessibility Aged