CareLit Fachartikel
Soldat muß Impfung dulden / 57 000 Arzneispezialitäten angemeldet
F · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
522738
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Der Soldat ist nach § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes verpflichtet, seine Gesundheit zu erhalten und zu diesem Zweck auch dienstlich befohlene Impfungen zu dulden. Solange die Impfung rechtmäßig ist und nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wird, kommt es im Falle eines Impfschadens nicht zu einer „Haftung" nach den Regeln des Schadenersatzrechts. Vielmehr wird eine Wehrdienstbeschädigung im Sinne von § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes
Schlagworte
Soldat
Impfung
Gesundheit
Wehrdienstbeschädigung
Arzneispezialitäten
Pflanzenschutzmittel
Soldiers
Vaccination
Health
Drug Approval
Plant Protection Products
Drug Industry
Deutsches Ärzteblatt