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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 32 · S. 1 bis 1

Dokument
523156
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 32 / 1971
Jahrgang 3
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

MTA-Gesetz > Neben Gesundheit und Zuverlässigkeit für den Beruf wird als Basis der Fachausbildung abgeschlossene Realschulausbildung oder eine andere gleichwertige Schulausbildung vorausgesetzt. > Die Ausbildung dauert zwei Jahre (bisher zwei Jahre). > Am Anfang des Lehrgangs steht eine Grundausbildung von einem halben Jahr, die für alle drei Fachrichtungen einheitlich sein und den Übergang von einer Fachrichtung zur anderen erleichtern soll. E> Innerhalb der zweijährigen

Schlagworte

MTA-Gesetz Ausbildung Krankenpflegepraktikum Fortbildung ACI-Mitgliedschaft Cluburlaub Tunesien Reisehandbuch Rabatte Versicherungen Education Health Personnel Medical Technologists Professional Competence Travel Insurance