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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 32 · S. 1 bis 1
Dokument
523156
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MTA-Gesetz > Neben Gesundheit und Zuverlässigkeit für den Beruf wird als Basis der Fachausbildung abgeschlossene Realschulausbildung oder eine andere gleichwertige Schulausbildung vorausgesetzt. > Die Ausbildung dauert zwei Jahre (bisher zwei Jahre). > Am Anfang des Lehrgangs steht eine Grundausbildung von einem halben Jahr, die für alle drei Fachrichtungen einheitlich sein und den Übergang von einer Fachrichtung zur anderen erleichtern soll. E> Innerhalb der zweijährigen
Schlagworte
MTA-Gesetz
Ausbildung
Krankenpflegepraktikum
Fortbildung
ACI-Mitgliedschaft
Cluburlaub
Tunesien
Reisehandbuch
Rabatte
Versicherungen
Education
Health Personnel
Medical Technologists
Professional Competence
Travel
Insurance