CareLit Fachartikel
Arzt und Regierungschef
bt · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
523262
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
warum es in diesem Falle keine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft geben könne. Hier auszugsweise die Argumente des Staatsanwaltes Pfeifer, vorgetragen von seinem Chef, dem Oberstaatsanwalt Dr. Rahn: Alle — einer — keiner? „Eine Strafverfolgung der Beschuldigten wegen ihrer Äußerungen, die möglicherweise Beleidigungen bzw. üble Nachreden darstellen, kann nicht erfolgen. Zwar ist auf Grund des Inhalts der Äußerungen sowie der Umstände, unter denen sie gefallen sind, und des
Schlagworte
Strafverfolgung
Staatsanwaltschaft
Beleidigung
üble Nachrede
Chefärzte
Kliniken
öffentliche Interesse
Gesundheitsminister
Rauschgiftfonds
Familienplanung
Legal Issues
Defamation
Medical Staff
Health Policy
Drug Control
Family Planning