CareLit Fachartikel

Arzt und Regierungschef

bt · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 28 · S. 1 bis 1

Dokument
523262
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
bt
Ausgabe
Heft 28 / 1971
Jahrgang 3
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

warum es in diesem Falle keine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft geben könne. Hier auszugsweise die Argumente des Staatsanwaltes Pfeifer, vorgetragen von seinem Chef, dem Oberstaatsanwalt Dr. Rahn: Alle — einer — keiner? „Eine Strafverfolgung der Beschuldigten wegen ihrer Äußerungen, die möglicherweise Beleidigungen bzw. üble Nachreden darstellen, kann nicht erfolgen. Zwar ist auf Grund des Inhalts der Äußerungen sowie der Umstände, unter denen sie gefallen sind, und des

Schlagworte

Strafverfolgung Staatsanwaltschaft Beleidigung üble Nachrede Chefärzte Kliniken öffentliche Interesse Gesundheitsminister Rauschgiftfonds Familienplanung Legal Issues Defamation Medical Staff Health Policy Drug Control Family Planning