CareLit Fachartikel
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres (Kinderrichtlinien) vom 28.…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
523387
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen gemäß § 181 Absatz 2 und § 368p Absatz 5 der Reichsversicherungsordnung (RVO) beschlossenen Richtlinien bestimmen das Nähere über die den gesetzlichen Erfordernissen in den §§ 181, 181a Abs. (1) und § 368e RVO") entsprechenden ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres. A. Allgemeines (1) Die nach diesen Richtlinien durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen bei Kindern bis zur
Schlagworte
Früherkennung
Kinder
Krankheiten
Richtlinien
ärztliche Maßnahmen
Entwicklung
Gesundheitsversorgung
Diagnostik
Therapie
Neugeborenenuntersuchung
Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheitsanspruch
Child Health Services
Child Development
Early Diagnosis
Health Policy