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Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres (Kinderrichtlinien) vom 28.…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
523387
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 25 / 1971
Jahrgang 3
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen gemäß § 181 Absatz 2 und § 368p Absatz 5 der Reichsversicherungsordnung (RVO) beschlossenen Richtlinien bestimmen das Nähere über die den gesetzlichen Erfordernissen in den §§ 181, 181a Abs. (1) und § 368e RVO") entsprechenden ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres. A. Allgemeines (1) Die nach diesen Richtlinien durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen bei Kindern bis zur

Schlagworte

Früherkennung Kinder Krankheiten Richtlinien ärztliche Maßnahmen Entwicklung Gesundheitsversorgung Diagnostik Therapie Neugeborenenuntersuchung Vorsorgeuntersuchungen Gesundheitsanspruch Child Health Services Child Development Early Diagnosis Health Policy