CareLit Fachartikel
Aufwendungen für Beruf und Lebensführung
Zweck, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
523685
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
STEUERPRAX1S Aufwendungen für Beruf und Lebensführung Nach § 4 Einkommensteuergesetz — EStG — sind „Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlaßt sind", Betriebsausgaben. Aufwendungen des Arbeitnehmers „zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" sind nach § 9 EStG Werbungskosten. Betriebsausgaben und Werbungskosten sind grundsätzlich abzugsfähig. Das gilt aber laut einem in § 12 Ziff. 1 EStG ausgesprochenen Verbot nicht für „die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für
Schlagworte
Aufwendungen
Beruf
Lebensführung
Betriebsausgaben
Werbungskosten
Steuerrecht
Abzugsfähigkeit
Rechtsprechung
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Haushaltskosten
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