CareLit Fachartikel
Grundsätze für die Arzneimittelwerbung
BÄK; KBV · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
523890
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABE übermitteln, um ihnen konkrete Unterlagen für ihre Urteilsbildung über die Wirksamkeit des angebotenen Mittels zu geben. Im einzelnen müssen Pharmaanzeigen mindestens enthalten: Die Herausgeber des DEUT' SCHEN ÄRZTEBLATTES, Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung, beschlossen durch ihre Vorstände Anfang März „Grundsätze für die Arzneimittelwerbung", die le das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT — ebenso selbstverständlich auch die anderen unter ihrer Verantwortung im
Schlagworte
Arzneimittelwerbung
Pharmaanzeigen
Bundesärztekammer
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Wirksamkeit
Informationsgehalt
Gegenindikationen
Risiken
Markttransparenz
Werbeaussagen
Arzneimittelsicherheit
Selbstverantwortung
Drug Advertising
Pharmaceutical Industry
Drug Information
Drug Safety