CareLit Fachartikel
Sicherheit der technischen Arbeitsmittel
WV · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
524346
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hebammen-Gebühren nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn diese Leistungen als Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden gemäß § 4 Absatz 1 der Verordnung (siehe oben unter IV. ) erbracht worden sind oder hätten erbracht werden können. Der neue § 4 a ist — abweichend von den anderen Bestimmungen der Dritten Änderungsverordnung — am 30. Oktober 1970 in Kraft getreten. Vl. Fahrtkosten; Wegegebühren sten und Wegegebühren bisher ablehnen, wenn der Weg zur Stelle der
Schlagworte
Hebammen
Gebühren
Sicherheit
technische Arbeitsmittel
Verordnung
Unfallverhütung
Arbeitsschutz
Überwachung
Schwangerschaftsbeschwerden
Wegegebühren
Midwifery
Fees and Charges
Safety
Technical Equipment
Regulations
Accident Prevention