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Mutterschutzlohn bei ärztlichem Verbot des Arbeitsweges

DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
524449
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 1971
Jahrgang 3
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Chiropraktik Heilpraktiker über die für eine chiropraktische Behandlung erforderlichen besonderen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, kann es nicht rechtfertigen, Chiropraktiker aus dem Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes herauszunehmen. Die Auffassung der Revision hätte zur Folge, daß gerade diejenigen heilkundlichen Verrichtungen nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes fallen würden, die solche medizinischen Spezialkenntnisse erfordern, wie sie im

Schlagworte

Mutterschutzlohn ärztliches Verbot Arbeitsweg Chiropraktik Heilpraktiker Gesundheitsgefahren Heilkunde Erlaubnispflicht Schwangerschaftsbescheinigung Fürsorgepflicht Maternity Leave Medical Errors Chiropractors Health Care Quality Health Policy Legal Aspects of Health Care