CareLit Fachartikel
Fürsorgepflicht des Krankenhausträgers für seine angestellten Ärzte
DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1971 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
524451
CareLit-ID
Jahr
1971
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Chiropraktik Heilpraktiker über die für eine chiropraktische Behandlung erforderlichen besonderen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, kann es nicht rechtfertigen, Chiropraktiker aus dem Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes herauszunehmen. Die Auffassung der Revision hätte zur Folge, daß gerade diejenigen heilkundlichen Verrichtungen nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes fallen würden, die solche medizinischen Spezialkenntnisse erfordern, wie sie im
Schlagworte
Fürsorgepflicht
Krankenhausträger
angestellte Ärzte
Schadenersatz
Körperverletzung
fehlerhafte Behandlung
Duty of Care
Hospitals
Medical Staff
Liability
Malpractice
Patient Safety
Deutsches Ärzteblatt