CareLit Fachartikel
Haftung des Schankwirts für abgelegte Garderobe
DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
524702
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Heimdialyse Da die derzeitige Krankenpflege nicht ausreichend ist, war die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger ein Heimdialysegerät zur Verfügung zu stellen. Die laufenden Kosten für das Gerät hat die Beklagte zu tragen; denn die Krankenpflege wäre nicht ausreichend, wenn der Kläger die Kosten für den Unterhalt selbst aufzubringen hätte. Das Gericht hätte die Beklagte auch dann zur Leistung verurteilen können, wenn Anspruchsgrundlage § 184 RVO wäre. Es steht zwar grundsätzlich im
Schlagworte
Haftung
Schankwirt
Garderobe
Heimdialyse
Krankenhauspflege
Rechtsanspruch
Kassenarztsitze
praktische Ärzte
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Dialysis
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