CareLit Fachartikel
Frankfurter Rundschau
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
524718
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
sich an der Finanzierung der Krankenversicherung und der zusätzlichen Altersversicherung der Vertragsärzte zu beteiligen, den Ärzten den Globalbetrag der Honorare mitzuteilen, welcher durch die Kassen dem Finanzamt angegeben worden ist, und den Antrag der Ärzte auf steuerliche Begünstigung zu unterstützen. Die Ärzte hingegen verpflichten sich, die Regelung der „Selbstdisziplin" für die Dauer von vier Jahren zu beachten. Im Zeitraum von einem Monat nach Inkrafttreten des Übereinkommens
Schlagworte
Krankenversicherung
Altersversicherung
Vertragsärzte
Selbstdisziplin
Kassenarztrecht
Gesundheitsdienst
Ärzte
Krankenhaus
Ausbildung
Arbeitsbedingungen
Patientenversorgung
Chefarzt
Health Insurance
Physicians
Health Care Reform
Hospitals