CareLit Fachartikel

Schwerstbeschädigtenzulage für Kriegsopfer

WV · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 43 · S. 1 bis 1

Dokument
525218
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
WV
Ausgabe
Heft 43 / 1970
Jahrgang 2
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes vom 20. April 1970 Gemäß § 31 Absatz 5 des Bundesversorgungsgesetzes erhalten erwerbsunfähige Beschädigte, die durch die anerkannten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind, eine monatliche Schwerstbeschädigtenzulage, die in sechs Stufen gewährt wird und in der Stufe VI 222 DM beträgt. Die Abgrenzung des Personenkreises sowie seine Einordnung in die 6

Schlagworte

Schwerstbeschädigtenzulage Kriegsopfer Erwerbsunfähigkeit Gesundheitsstörungen Bundesversorgungsgesetz Sozialversicherung EWG-Verordnung Rechtsverordnung Punktesystem Mindestpunktzahl War Injuries Disability Evaluation Social Security Health Policy Health Services Accessibility Social Welfare