CareLit Fachartikel
Aus der Fragestunde des Deutschen Bundestages
WV · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
525283
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
THEMEN DER ZEIT Unterschiedliche Altersgrenzen Im Beamtenrecht und in der Kriegsopferversorgung werden Leistungen für Kinder, die sich in Schuloder Berufsausbildung befinden, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt, in der Sozialversicherung 'dagegen nur bis zum 25. Lebensjahr. Auf Anfrage des CSU-Abgeordneten Weigl erklärte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesarbeitsministers, Rohde, daß die Bundesregierung diese unterschiedliche Regelung für wenig befriedigend halte
Schlagworte
Altersgrenze
Beamtenrecht
Kriegsopferversorgung
Sozialversicherung
Schadenersatz
Sterilisation
Unfallforschung
Bundesanstalt
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Sicherheitsgurte
Verkehrsrecht
Health Policy
Social Security
Compensation
Sterilization