CareLit Fachartikel
Keine besonderen Auflagen bei Verwendung geeichter Laborgeräte
uer · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
525814
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
VON WOCHE ZU WOCHE Das neue Eichgesetz schreibt vor, daß Volumenmeßgeräte in der Heilkunde nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie geeicht sind. Die Verwirklichung dieser Bestimmung ohne Ausnahme hätte praktisch bedeutet, daß sämtliche in ärztlichen Praxen verwendeten Laboratoriumsgeräte aus Glas geeicht sein müssen. Gegen derartige Vorschriften hat sich die Ärzteschaft gewandt und nach langwierigen Verhandlungen mit dem Wirtschaftsministerium, den Eichbehörden und der
Schlagworte
Eichgesetz
Laborgeräte
Qualitätssicherung
Ärzte
Ausnahmeverordnung
Volumenmeßgeräte
Equipment and Supplies
Quality Control
Medical Laboratory Science
Medical Equipment
Regulations
Health Policy
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