CareLit Fachartikel

Keine besonderen Auflagen bei Verwendung geeichter Laborgeräte

uer · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 33 · S. 1 bis 1

Dokument
525814
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
uer
Ausgabe
Heft 33 / 1970
Jahrgang 2
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

VON WOCHE ZU WOCHE Das neue Eichgesetz schreibt vor, daß Volumenmeßgeräte in der Heilkunde nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie geeicht sind. Die Verwirklichung dieser Bestimmung ohne Ausnahme hätte praktisch bedeutet, daß sämtliche in ärztlichen Praxen verwendeten Laboratoriumsgeräte aus Glas geeicht sein müssen. Gegen derartige Vorschriften hat sich die Ärzteschaft gewandt und nach langwierigen Verhandlungen mit dem Wirtschaftsministerium, den Eichbehörden und der

Schlagworte

Eichgesetz Laborgeräte Qualitätssicherung Ärzte Ausnahmeverordnung Volumenmeßgeräte Equipment and Supplies Quality Control Medical Laboratory Science Medical Equipment Regulations Health Policy Deutsches Ärzteblatt