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Die Fortbzw. Weiterbildung der Arbeitnehmer kann auch eine qualitätssichernde Maßnahme des Arbeitgebers sein

Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2000 · Heft 2 · S. 72 bis 73

Dokument
52600
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 2 / 2000
Jahrgang 19
Seiten
72 bis 73
Erschienen: 2000-02-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Ob nach einer auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführten Fortbzw. Weiterbildung jederzeit und ohne Entschädigungsfolge ein Stellenwechsel erfolgen kann, wird unterschiedlich eingeschätzt. Hierzu werden 3 Urteile des Bundesarbeitsgerichtes zitiert

Schlagworte

KOSTEN ENTSCHAEDIGUNG RECHTSPRECHUNG WEITERBILDUNG FORTBILDUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS LICHT SCHWANGERSCHAFT AUFMERKSAMKEIT GESUNDHEIT ZEIT GEWERKSCHAFTEN HOSPIZE PRAXIS Kinderkrankenschwester