CareLit Fachartikel
Die Fortbzw. Weiterbildung der Arbeitnehmer kann auch eine qualitätssichernde Maßnahme des Arbeitgebers sein
Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2000 · Heft 2 · S. 72 bis 73
Dokument
52600
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob nach einer auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführten Fortbzw. Weiterbildung jederzeit und ohne Entschädigungsfolge ein Stellenwechsel erfolgen kann, wird unterschiedlich eingeschätzt. Hierzu werden 3 Urteile des Bundesarbeitsgerichtes zitiert
Schlagworte
KOSTEN
ENTSCHAEDIGUNG
RECHTSPRECHUNG
WEITERBILDUNG
FORTBILDUNG
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
LICHT
SCHWANGERSCHAFT
AUFMERKSAMKEIT
GESUNDHEIT
ZEIT
GEWERKSCHAFTEN
HOSPIZE
PRAXIS
Kinderkrankenschwester