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Horizontale Arbeitsteilung muss koordiniert werden BGH, Urteil vom 26.Januar 1999 - VI ZR 376/97 - OLG Düsseldorf, LG Düsseldorf
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 2 · S. 19 bis 23
Dokument
52625
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Fall geht es um notwendige Absprachen zwischen verschiedenen an einer Operation beteiligten Ärzten (hier Ophtalmologe und Anästhesist), um Behandlungsrisiken zu vermeiden. Hier gab es erhebliche Probleme, da Narkose und Blutstillung in der Methode nicht aufeinander abgestimmt waren.
Schlagworte
ZUSAMMENARBEIT
OPERATIONSVERFAHREN
PATIENTENUEBERWACHUNG
RECHT
ARZTRECHT
URTEIL
Krankenhaus und Recht
Frankfurt