CareLit Fachartikel
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Beschlüsse und Feststellungen, die die Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 des Arzt/Ersatzkassenvertrages vom 20. 7. 1963 in ihrer 14. Sitzung am 26.…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
526348
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
103. Zu Ltz. 37 des Vertrages Die Arbeitsgemeinschaft beschließt: Gemäß § 5 Ziffer 3 Arzt/Ersatzkassenvertrag zur vertragsärztlichen Tätigkeit persönlich ermächtigte Ärzte rechnen ihre ärztlichen Leistungen nach der E-Adgo ab. Ärztliche Leiter staatlicher Institute, die gemäß § 5 Ziffer 3 Arzt/ Ersatzkassenvertrag ermächtigt sind, rechnen ihre ärztlichen Leistungen unter Zugrundelegung der GOÄ ab. (Gültig ab 1. 7. 1970) Der Beschluß wird veröffentlicht. 104. Änderungen und Ergänzungen
Schlagworte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Arzt/Ersatzkassenvertrag
E-Adgo
ärztliche Leistungen
Gebührenordnung
Beschlüsse
Änderungen
Beratungsgebühr
Anästhesie
Infiltrationsbehandlung
Health Care Costs
Medical Fees
Medical Services
Health Policy
Health Care Reform
Health Care Quality