CareLit Fachartikel
Dringlich zu besetzender Kassenarztsitz
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
526349
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bekanntmachungen der KBV chungsergebnisse sich gegenseitig zugänglich machen. (gültig ab 1. 7. 1970) Der Beschluß wird veröffentlicht. 106. Zu Ltz. 113 bis 115 des Vertrages Die Arbeitsgemeinschaft beschließt die Neufassung der Feststellung Nr. 66 wie folgt: Wird von einem Belegarzt zur Assistenz oder Narkose ein Vertragsarzt zugezogen, der nicht selbst am Krankenhaus tätig ist, so kann dieser die ausgeführten Leistungen nach den Ziffern 13 a bis 13 c bzw. 101 bis 107 d E-Adgo
Schlagworte
Kassenarztsitz
Dringlichkeit
Budenheim
praktische Ärzte
Zulassungsausschuss
kassenärztliche Tätigkeit
Einführungslehrgang
E-Adgo
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Health Services Accessibility
Medical Education
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