CareLit Fachartikel
Anpassung der Leistungen für die Kriegsund Wehrdienstopfer
Vontz, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
527003
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verschreibungspflichtige Arzneimittel schränkt. Die pharmazeutische Industrie kann zahlreiche homöopathische Arzneimittel nicht mehr verschreibungsfrei herstellen. Der Apotheker kann sie, wenn er sich nicht strafbar machen will, nur noch gegen Rezept abgeben. Der Verbraucher muß, wenn er sie anwenden will, den Arzt konsultieren. Die Krankenkassen müssen hierfür höhere Leistungen erbringen. " Eine solche Äußerung erübrigt eine Kommentierung. Der Bundesrat bringt weiter seine Ansicht zum
Schlagworte
Kriegsopfer
Wehrdienstopfer
Leistungen
Anpassung
Grundrente
Schwerbeschädigte
Alterszulage
Pflegezulage
Witwen
Waisenrenten
Gesetz
Arzneimittel
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