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Anpassung der Leistungen für die Kriegsund Wehrdienstopfer

Vontz, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 14 · S. 1 bis 1

Dokument
527003
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Vontz, W.
Ausgabe
Heft 14 / 1970
Jahrgang 2
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Verschreibungspflichtige Arzneimittel schränkt. Die pharmazeutische Industrie kann zahlreiche homöopathische Arzneimittel nicht mehr verschreibungsfrei herstellen. Der Apotheker kann sie, wenn er sich nicht strafbar machen will, nur noch gegen Rezept abgeben. Der Verbraucher muß, wenn er sie anwenden will, den Arzt konsultieren. Die Krankenkassen müssen hierfür höhere Leistungen erbringen. " Eine solche Äußerung erübrigt eine Kommentierung. Der Bundesrat bringt weiter seine Ansicht zum

Schlagworte

Kriegsopfer Wehrdienstopfer Leistungen Anpassung Grundrente Schwerbeschädigte Alterszulage Pflegezulage Witwen Waisenrenten Gesetz Arzneimittel War Victims Veterans Compensation and Reimbursement Home Care Services