CareLit Fachartikel
Dringlich zu besetzende Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
527128
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gewerbesteuer Finanzamt und Finanzgericht ließen bei der Ermittlung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages für 1961 das an den Kommanditisten gezahlte Honorar von 1040 DM nicht als Betriebsausgabe zum Abzug zu, sondern rechneten diesen Betrag gekürzt um geschätzte anteilige Betriebsausgaben in Höhe von 516 DM zu dem auf den Kommanditisten entfallenden Gewinnanteil. Dadurch ergab sich keine Kürzung des Gewerbeertrages der KG um das Honorar. " Bei den geschätzten anteiligen
Schlagworte
Kassenarztsitze
Dringlichkeit
Umsatzgarantie
Facharzt
praktischer Arzt
Gesundheitsversorgung
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