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Ambulant oder stationär? In NRW fallen Einrichtungen des Betreuten Wohnens unter das Heimgesetz

Ziesche, F. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2000 · Heft 2 · S. 39 bis 41

Dokument
52713
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Ziesche, F.
Ausgabe
Heft 2 / 2000
Jahrgang 11
Seiten
39 bis 41
Erschienen: 2000-02-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Für ambulante Pflegedienste sind die Einrichtungen des Betreuten Wohnens ein interessantes Marktsegment. Die Frage, ob eine Einrichtung des Betreuten Wohnens eine ambulante oder eine stationäre Einrichtung sei, wurde in NRW gerichtlich entschieden. Dort fallen sie unter das Heimgesetz

Schlagworte

AMBULANTE PFLEGE HEIMGESETZ BETREUTES WOHNEN NORDRHEIN-WESTFALEN ES WOHNUNG MENSCHEN PERSONEN KRANKENHÄUSER REHABILITATION POLITIK UNSICHERHEIT BERATUNG ESSEN Pflegen Ambulant Melsungen