CareLit Fachartikel
Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen
Vontz, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
527188
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
GESETZE UND VERORDNUNGEN Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen Das Gesetz in der Fassung vom 1. Oktober 1969 Fortsetzung und Schluß § 12: Aufrundung § 15: Erlöschen des Anspruchs Die dem Zeugen oder Sachverständigen zu zahlende Gesamtentschädigung wird auf zehn Deutsche Pfennig aufgerundet. § 13: Vereinbarung der Entschädigung Mit Sachverständigen, die häufiger herangezogen werden, kann die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle eine Entschädigung im Rahmen
Schlagworte
Entschädigung
Zeugen
Sachverständige
Gericht
Vorschuss
Gutachten
Reisekosten
Anspruch
Festsetzung
Dolmetscher
Compensation
Witnesses
Expert Testimony
Legal Proceedings
Court
Judicial Decision