CareLit Fachartikel
Wohlfahrtsbriefmarken
DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
527469
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Österreich — Mit ihrer Verkündung ist eine Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung in Kraft getreten, die den „Facharzt für nichtklinische Medizin" einführt. Vorgeschrieben wird eine fünfjährige Weiterbildungszeit des Arztes in dem gewählten nichtklinischen Sonderfach, dazu eine einjährige Weiterbildung in einem oder mehreren klinischen Fächern, wobei mindestens sechs Monate in der inneren Medizin abgeleistet Schwierigkeiten mit der Organisation „Praxis", das
Schlagworte
Wohlfahrtsbriefmarken
Facharzt
nichtklinische Medizin
Weiterbildung
Transplantationen
Organspende
Nierentransplantation
Sehtest
Mutterschutzgesetz
Heizungsanlage
Welfare stamps
Medical education
Organ transplantation
Kidney transplantation
Vision tests
Maternity leave