CareLit Fachartikel
Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Zweite Ergänzungsvereinbarung zur Zweiten Vereinbarung über Vordrucke zum Arzt/Ersatzkassenvertrag
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
527896
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arzt/Ersatzkassenvertrag 2. Die Erstuntersuchung kann nur vom erstbetreuenden Arzt abgerechnet werden. 3. Für die weiteren Maßnahmen im Sinne der Mutterschaftsrichtlinien gilt § 9 des Arzt/Ersatzkassenvertrages. §6 1. Die Mutterschaftsvorsorgefälle werden — getrennt von der übrigen Abrechnung und nach Mitgliedern (M), Familienangehörigen (F) und Rentnern (R) spezifiziert — unter Beifügung eines Teiles (Blatt A, B, C oder D) des Mutterschaftsvorsorgescheines bis zum 5. Werktag nach
Schlagworte
Arztvertrag
Ersatzkassenvertrag
Mutterschaftsvorsorge
Abrechnung
serologische Untersuchungen
Vordrucke
Kassenärztliche Vereinigung
Vertragsarzt
Health Care Reform
Maternal Health Services
Health Care Costs
Health Care Financing
Health Care Quality
Health Policy
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