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Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Zweite Ergänzungsvereinbarung zur Zweiten Vereinbarung über Vordrucke zum Arzt/Ersatzkassenvertrag

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
527896
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 1970
Jahrgang 2
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Arzt/Ersatzkassenvertrag 2. Die Erstuntersuchung kann nur vom erstbetreuenden Arzt abgerechnet werden. 3. Für die weiteren Maßnahmen im Sinne der Mutterschaftsrichtlinien gilt § 9 des Arzt/Ersatzkassenvertrages. §6 1. Die Mutterschaftsvorsorgefälle werden — getrennt von der übrigen Abrechnung und nach Mitgliedern (M), Familienangehörigen (F) und Rentnern (R) spezifiziert — unter Beifügung eines Teiles (Blatt A, B, C oder D) des Mutterschaftsvorsorgescheines bis zum 5. Werktag nach

Schlagworte

Arztvertrag Ersatzkassenvertrag Mutterschaftsvorsorge Abrechnung serologische Untersuchungen Vordrucke Kassenärztliche Vereinigung Vertragsarzt Health Care Reform Maternal Health Services Health Care Costs Health Care Financing Health Care Quality Health Policy Deutsches Ärzteblatt