CareLit Fachartikel
Weiterbildungsordnung nunmehr in fünf Kammerbereichen genehmigt
bra · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Dokument
528000
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Otto Garde 65 Jahre VON WOCHE ZU WOCHE die je viermonatige chirurgische und interne Medizinalassistentenzeit hinaus abzuleistenden vier Monate in einer Krankenanstalt nicht zu reglementieren. In der Verordnung über die Neugliederung der Medizinalassistentenzeit sind bezüglich des dritten Abschnittes von vier Monaten keine einschränkenden Bestimmungen enthalten. Dieser Zeitraum kann also an den anderen klinischen Fachabteilungen verbracht werden. Der zur Zeit noch im klinischen Studium
Schlagworte
Weiterbildungsordnung
Medizinalassistenten
Ärztekammer
Approbation
Gesundheitswesen
Otto Garde
Deutsche Ärzteversicherung
Hufeland-Stiftung
Lebensversicherung
medizinische Ausbildung
Education
Medical
Medical Assistants
Medical Education
Health Care
Professional Practice