CareLit Fachartikel

Weiterbildungsordnung nunmehr in fünf Kammerbereichen genehmigt

bra · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 2 · S. 1 bis 1

Dokument
528000
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
bra
Ausgabe
Heft 2 / 1970
Jahrgang 2
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Otto Garde 65 Jahre VON WOCHE ZU WOCHE die je viermonatige chirurgische und interne Medizinalassistentenzeit hinaus abzuleistenden vier Monate in einer Krankenanstalt nicht zu reglementieren. In der Verordnung über die Neugliederung der Medizinalassistentenzeit sind bezüglich des dritten Abschnittes von vier Monaten keine einschränkenden Bestimmungen enthalten. Dieser Zeitraum kann also an den anderen klinischen Fachabteilungen verbracht werden. Der zur Zeit noch im klinischen Studium

Schlagworte

Weiterbildungsordnung Medizinalassistenten Ärztekammer Approbation Gesundheitswesen Otto Garde Deutsche Ärzteversicherung Hufeland-Stiftung Lebensversicherung medizinische Ausbildung Education Medical Medical Assistants Medical Education Health Care Professional Practice