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Aus dem Großherzogthum Würzburg

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 2 · S. 1 bis 1

Dokument
528022
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 1970
Jahrgang 2
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

POST SCRIPTUM Aus dem Großherzogthum Würzburg Die Höchstlandesherrliche Verordnung zur Instruktion für die Districts-Commissariatsärzte des Grossherzogthums Würzburg von 1809 bestimmte unter anderem: „§ 13: Den sämtlichen Bewohnern des Physicatsbezirkes sollen die Landärzte in Krankheitsfällen, und wenn sie berufen werden, schnell und willig, ohne Unterschied des Standes, bey Tag und Nacht, ihre ärztliche Hülfe leisten. Erweisliche Versäumnisse in Erfüllung dieser wichtigen Bestimmung

Schlagworte

Großherzogthum Würzburg Landärzte Epidemien ärztliche Hilfe unentgeltliche Hilfe Physicatsbezirk Dienstentlassung Geldstrafe Krankheitsfälle Health Services Physicians Public Health Epidemics Health Policy Social Welfare