CareLit Fachartikel
Aus dem Großherzogthum Würzburg
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Dokument
528022
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
POST SCRIPTUM Aus dem Großherzogthum Würzburg Die Höchstlandesherrliche Verordnung zur Instruktion für die Districts-Commissariatsärzte des Grossherzogthums Würzburg von 1809 bestimmte unter anderem: „§ 13: Den sämtlichen Bewohnern des Physicatsbezirkes sollen die Landärzte in Krankheitsfällen, und wenn sie berufen werden, schnell und willig, ohne Unterschied des Standes, bey Tag und Nacht, ihre ärztliche Hülfe leisten. Erweisliche Versäumnisse in Erfüllung dieser wichtigen Bestimmung
Schlagworte
Großherzogthum
Würzburg
Landärzte
Epidemien
ärztliche Hilfe
unentgeltliche Hilfe
Physicatsbezirk
Dienstentlassung
Geldstrafe
Krankheitsfälle
Health Services
Physicians
Public Health
Epidemics
Health Policy
Social Welfare