CareLit Fachartikel
Dringlich zu besetzende Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
528102
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTMACHUNGEN stenz bzw. die Narkoseleistungen sowie sonstige von ihm erbrachte Leistungen nach den für ambulante Behandlung geltenden Bestimmungen abrechnen. 5. Wird zur Operation ein Facharzt für Anästhesie hinzugezogen, so kann dieser die von ihm stationär erbrachten ärztlichen Sonderleistungen zur Vorbereitung und während einer Operation sowie die postoperative Schockund Kreislaufbehandlung nach den für ambulante Behandlung geltenden Bestimmungen abrechnen. Innerhalb einer
Schlagworte
Kassenarztsitze
ambulante Behandlung
Anästhesie
ärztliche Leistungen
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kassenärztliche Versorgung
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