CareLit Fachartikel
Bundessozialhilfegesetz: In der Neufassung nach der Zweiten Novelle (Sechste Fortsetzung)
Vontz, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
528151
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
GESETZE UND VERORDNUNGEN Bundessozialhilfegesetz In der Neufassung nach der Zweiten Novelle Sechste Fortsetzung Wirtschaftliche Abgrenzung der Hilfebedürftigkeit Verpflichtungen Dritter Rückzahlungspflicht III. Kostenersatz Abschnitt 4 des Bundessozialhilfegesetzes regelt, ob und in welchem Umfang. die Hilfebedürftigen bzw. die zu ihrem Unterhalt Verpflichteten eigenes Einkommen bzw. Vermögen einzusetzen haben, bevor sie Sozialhilfe erlangen können, bzw. in welchem Umfang sie zu den
Schlagworte
Bundessozialhilfegesetz
Sozialhilfe
Hilfebedürftigkeit
Rückzahlungspflicht
Kostenersatz
Erben
Novelle
Verpflichtungen
Einkommen
Vermögen
Hilfe zum Lebensunterhalt
Verwaltung
Social Welfare
Social Assistance
Social Security
Income