CareLit Fachartikel
Bundessozialhilfegesetz: In der Neufassung nach der Zweiten Novelle (Fünfte Fortsetzung)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
528187
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
GESETZE UND VERORDNUNGEN Bundessozialhilfegesetz In der Neufassung nach der Zweiten Novelle Fünfte Fortsetzung D. Wirtschaftliche Abgrenzung der Hilfebedürftigkeit Verpflichtungen Dritter Rückzahlungspflicht I. Einsatz des Einkommens und des Vermögens Gemäß § 2 Absatz 1 des Bundessozialhilfegesetzes erhält Sozialhilfe nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Die Hilfe
Schlagworte
Bundessozialhilfegesetz
Sozialhilfe
Einkommensgrenze
Hilfebedürftigkeit
Zuwendungen
besondere Lebenslagen
Familienzuschlag
Regelungen
Hilfe zum Lebensunterhalt
Vermögen
Einkommensberechnung
Rechtsverordnung
Social Welfare
Income
Financial Support
Social Services