CareLit Fachartikel

Dringlich zu besetzende Kassenarztsitze

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 50 · S. 1 bis 1

Dokument
528216
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 50 / 1969
Jahrgang 1
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

berechtigten Hilfebedürftigen zur völligen oder teilweisen Abwendung der Sozialhilfe hätte leisten müssen. rufzentrale geregelt. Höhere Schulen in Amberg und Sulzbach-Rosenberg. Ausgenommen sind die Fälle des § 84 Abs. 2, in denen bei nur kurzfristiger Notlage sdie spätere Anrechnung höheren Einkommens nach Abschluß des Bedürftigkeitsfalles verlangt werden kann; des § 85 Nr. 3 Satz 2 (Anrechnung von an sich anrechnungsfreiem Einkommen bei Anstaltspflege von Personen, die nicht überwiegend

Schlagworte

Kassenarztsitze Dringlichkeit Ärzte Sozialhilfe Einzugsgebiet Facharzt Notfalldienst Bewerbung Praxisräume Hilfebedürftige Gesundheitsversorgung Oberpfalz Health Care Facilities Physicians Social Welfare Health Services Accessibility