CareLit Fachartikel
Dringlich zu besetzende Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
528216
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
berechtigten Hilfebedürftigen zur völligen oder teilweisen Abwendung der Sozialhilfe hätte leisten müssen. rufzentrale geregelt. Höhere Schulen in Amberg und Sulzbach-Rosenberg. Ausgenommen sind die Fälle des § 84 Abs. 2, in denen bei nur kurzfristiger Notlage sdie spätere Anrechnung höheren Einkommens nach Abschluß des Bedürftigkeitsfalles verlangt werden kann; des § 85 Nr. 3 Satz 2 (Anrechnung von an sich anrechnungsfreiem Einkommen bei Anstaltspflege von Personen, die nicht überwiegend
Schlagworte
Kassenarztsitze
Dringlichkeit
Ärzte
Sozialhilfe
Einzugsgebiet
Facharzt
Notfalldienst
Bewerbung
Praxisräume
Hilfebedürftige
Gesundheitsversorgung
Oberpfalz
Health Care Facilities
Physicians
Social Welfare
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