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DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Dokument
528259
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
die Hilfe nur in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung wirksam gewährt werden konnte. Gegen diese Zwangsmaßnahmen hatte der Bundesrat schon beim ersten Durchgang des Bundessozialhilfegesetzes Bedenken erhoben. Nach seiner Ansicht sollte die Hilfe den Gefährdeten nicht aufgezwungen werden. Er verlangte deshalb statt. der Soll-Vorschrift eine KannVorschrift. Im übrigen war der Bundesrat damals der Ansicht, die Tatsache, daß die Hilfe ohne Rücksicht auf Einkommen
Schlagworte
Altenhilfe
Sozialhilfe
Bundesrat
Fürsorge
Bedürftige
Zwangsmaßnahmen
Aged
Social Welfare
Social Services
Vulnerable Populations
Institutionalization
Housing for the Elderly
Deutsches Ärzteblatt