CareLit Fachartikel
Dringlich zu besetzende Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
528367
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
gemein auch von Ärzten verordnet werden. Es ist in der Regel erforderlich, daß im Einzelfall eine ärztliche Verordnung zugrunde lag. Die Zwangsläufigkeit und Außergewöhnlichkeit der Ausgaben für Arzneimittel können nur geprüft werden, wenn aus den Arzneiquittungen die Art der ärztlich verordneten und gekauften Medikamnete hervorgeht. Insoweit können sich bei ärztlichen Rezepten kaum Schwierigkeiten ergeben. Können ausnahmsweise Arzneimittel, die ohne besondere Verordnung gekauft wurden,
Schlagworte
Kassenarztsitze
ärztliche Verordnung
Arzneimittel
außergewöhnliche Belastung
Steuervergünstigung
Zulassungsausschuss
Gesundheitswesen
Facharzt
praktischer Arzt
Wohnräume
Praxisräume
Health Care Facilities
Physicians
Drug Costs
Medical Records
Health Policy