CareLit Fachartikel

Dringlich zu besetzende Kassenarztsitze

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
528367
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 48 / 1969
Jahrgang 1
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

gemein auch von Ärzten verordnet werden. Es ist in der Regel erforderlich, daß im Einzelfall eine ärztliche Verordnung zugrunde lag. Die Zwangsläufigkeit und Außergewöhnlichkeit der Ausgaben für Arzneimittel können nur geprüft werden, wenn aus den Arzneiquittungen die Art der ärztlich verordneten und gekauften Medikamnete hervorgeht. Insoweit können sich bei ärztlichen Rezepten kaum Schwierigkeiten ergeben. Können ausnahmsweise Arzneimittel, die ohne besondere Verordnung gekauft wurden,

Schlagworte

Kassenarztsitze ärztliche Verordnung Arzneimittel außergewöhnliche Belastung Steuervergünstigung Zulassungsausschuss Gesundheitswesen Facharzt praktischer Arzt Wohnräume Praxisräume Health Care Facilities Physicians Drug Costs Medical Records Health Policy