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Schadensersatz bei fehlerhafter Durchführung von Staatsexamina und anderen Prüfungen? Prüfungsfragen müssen eindeutig sein

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 3 · S. 18 bis 24

Dokument
52849
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2000
Jahrgang 12
Seiten
18 bis 24
Erschienen: 2000-03-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall nahm der Kläger an der Ärztlichen Vorprüfung teil, deren schriftlicher Teil im Antwort-Wahl-Verfahren stattfand und vom Kläger nicht bestanden wurde. Dabei wurden von den erforderlichen 156 richtig zu beantwortenden Fragen nur 155 richtig beantwortet. Das Berufungsgericht stellte fest, dass bei Erarbeitung der Prüfungsaufgaben die Prüfungsfrage Nr 135 zu unpräzise formuliert wurde

Schlagworte

SCHADENSERSATZ URTEIL HOCHSCHULAUSBILDUNG Der Arzt und sein Recht Frankfurt