CareLit Fachartikel
Schadensersatz bei fehlerhafter Durchführung von Staatsexamina und anderen Prüfungen? Prüfungsfragen müssen eindeutig sein
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 3 · S. 18 bis 24
Dokument
52849
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall nahm der Kläger an der Ärztlichen Vorprüfung teil, deren schriftlicher Teil im Antwort-Wahl-Verfahren stattfand und vom Kläger nicht bestanden wurde. Dabei wurden von den erforderlichen 156 richtig zu beantwortenden Fragen nur 155 richtig beantwortet. Das Berufungsgericht stellte fest, dass bei Erarbeitung der Prüfungsaufgaben die Prüfungsfrage Nr 135 zu unpräzise formuliert wurde
Schlagworte
SCHADENSERSATZ
URTEIL
HOCHSCHULAUSBILDUNG
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt