CareLit Fachartikel
Die Verwahrungspflicht abgelegter oder eingebrachter Sachen beim Arzt und Krankenhaus
Weimar, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
528537
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
AUS DER RECHTSPRAXIS Die Verwahrungspflicht abgelegter oder eingebrachter Sachen beim Arzt und Krankenhaus Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Weimar Wer einen Arzt zur Beratung und Behandlung aufsucht, pflegt im Zweifel seine Garderobe im Wartezimmer oder auf einem Garderobenständer im Flur abzulegen. Häufig wird er durch das Personal des Arztes auch angewiesen, hier die Garderobe abzulegen, weil eine Mitnahme der Garderobe in das Sprechund Behandlungszimmer des Arztes als störend empfunden
Schlagworte
Verwahrungspflicht
Arzt
Krankenhaus
Garderobe
Schadensersatz
Patientenrechte
Dienstvertrag
Eigentumsschaden
Legal Liability
Patient Rights
Medical Malpractice
Contracts
Health Care Facilities
Clothing
Deutsches Ärzteblatt