CareLit Fachartikel
"Verpflanzung war erlaubt"
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
528553
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
waramsoNNTAG „Verpflanzung war erlaubt" —„Auch ohne Einwiligung der Angehörigen dürfen Chirurgen einem Verstorbenen Organe entnehmen, wenn durch die Transplantation einem anderen Patienten geholfen werden kann. Diese Ansicht vertritt die Bonner Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung zu dem Ermittlungsverfahren gegen den Bonner Professor Dr. Alfred Gütgemann (62). Der Mediziner hatte am 18. Juni die erste Leberverpflanzung in Deutschland vorgenommen. Die Bonner Staatsanwaltschaft
Schlagworte
Verpflanzung
Organspende
Transplantation
Gesundheitsvorsorge
Schwangerschaftsvorsorge
Krebsvorsorge
Diabetes
Müttersterblichkeit
Prostatakrebs
Gebärmutterhalskrebs
Ärztinnen
Aufstiegschancen
Organ Transplantation
Health Care Surveys
Pregnancy
Cancer Screening