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"Verpflanzung war erlaubt"

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
528553
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 45 / 1969
Jahrgang 1
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

waramsoNNTAG „Verpflanzung war erlaubt" —„Auch ohne Einwiligung der Angehörigen dürfen Chirurgen einem Verstorbenen Organe entnehmen, wenn durch die Transplantation einem anderen Patienten geholfen werden kann. Diese Ansicht vertritt die Bonner Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung zu dem Ermittlungsverfahren gegen den Bonner Professor Dr. Alfred Gütgemann (62). Der Mediziner hatte am 18. Juni die erste Leberverpflanzung in Deutschland vorgenommen. Die Bonner Staatsanwaltschaft

Schlagworte

Verpflanzung Organspende Transplantation Gesundheitsvorsorge Schwangerschaftsvorsorge Krebsvorsorge Diabetes Müttersterblichkeit Prostatakrebs Gebärmutterhalskrebs Ärztinnen Aufstiegschancen Organ Transplantation Health Care Surveys Pregnancy Cancer Screening