CareLit Fachartikel
Zahnersatz und Brillen teurer
king · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
528598
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
waramsoNNTAG „Verpflanzung war erlaubt" —„Auch ohne Einwiligung der Angehörigen dürfen Chirurgen einem Verstorbenen Organe entnehmen, wenn durch die Transplantation einem anderen Patienten geholfen werden kann. Diese Ansicht vertritt die Bonner Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung zu dem Ermittlungsverfahren gegen den Bonner Professor Dr. Alfred Gütgemann (62). Der Mediziner hatte am 18. Juni die erste Leberverpflanzung in Deutschland vorgenommen. Die Bonner Staatsanwaltschaft
Schlagworte
Zahnersatz
Brillen
Gebührenanteile
Gesundheitsdienst
Schwangerschaftsvorsorge
Krebsvorsorge
Diabetes
Ärztinnen
Aufstiegschancen
Gesundheitsvorsorge
Dental Prosthesis
Eyeglasses
Health Care Costs
Preventive Health Services
Diabetes Mellitus
Women's Health