CareLit Fachartikel
Krankheitsund Kurkosten bei Herzinfarkt
Zweck, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
528797
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
2942 I DA Nr. 42/18. 10. 19691 AUS DER STEUERPRAXIS Krankheitsund Kurkosten bei Herzinfarkt Kosten, die als Folge typischer Berufskrankheiten entstehen, sind als Betriebsausgabe abziehbar. Andere Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belalastung nach § 33 Einkommensteuergesetz — EStG — geltend gemacht werden. Kosten für Kuren, die ohne ärztliche Aufsicht durchgeführt werden, rechnet der Bundesfinanzhof — BFH — aber in der Regel zu den allgemeinen Kosten der Lebenshaltung, die
Schlagworte
Herzinfarkt
Kurkosten
Krankheitskosten
außergewöhnliche Belastung
Betriebsausgaben
Steuerrecht
Finanzgericht
Bundesfinanzhof
Myocardial Infarction
Health Care Costs
Taxation
Financial Management
Legal Decision Making
Health Policy
Deutsches Ärzteblatt