CareLit Fachartikel
Dringlich zu besetzende Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
528835
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ten, ein selbständiger Teil des Vermögens', das der selbständigen Arbeit dient, ist hinreichend klargestellt, daß nicht einfach jedes Teilstück, das man aus dem Betriebsvermögen herausnehmen kann, gemeint ist, selbst wenn es sich dabei um wesentliche Betriebsmittel handelt, sondern daß es sich - ebenso wie bei gewerblichen Teilbetrieben (§ 16 EStG) und nach der bisherigen Rechtsprechung zu § 18 Abs. 3 EStG - um eine Teilpraxis handeln muß, die bereits in der Hand des Steuerpflichtigen eine
Schlagworte
Kassenarztsitze
Dringlichkeit
Arzt
Facharzt
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