CareLit Fachartikel
Ruhegehalt als Arbeitslohn oder als steuerbegünstigter Rentenbezug?
Zweck, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
528896
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
AUS DER STEUERPRAXIS Ruhegehalt als Arbeitslohn oder als steuerbegünstigter Rentenbezug? Nach § 22 Nf. 1 a Einkommensteuergesetz — EStG — werden Leibrenten nür mit dem sogenannten Ertragswert zur Besteuerung herangezogen. Dieser beträgt z. B. , wenn die Rente mit dem vollendeten 65. Lebensjahr des Rentenberechtigten beginnt, 20 0/0 der Rentenzahlung; statt 10 000 DM wären also nur 2000 DM zu versteuern. Der Bundesfinanzhof — BFH — hatte sich mit einem Grenzfall zu befassen, in dem
Schlagworte
Ruhegehalt
Arbeitslohn
Rentenbezug
Einkommensteuer
Pensionsvertrag
Finanzgericht
Steuerpflichtiger
Beitragsleistungen
Lohnsteuer
Bundesfinanzhof
Income Tax
Pensions
Retirement
Taxation
Employee Benefits
Legal Decision