CareLit Fachartikel

Ruhegehalt als Arbeitslohn oder als steuerbegünstigter Rentenbezug?

Zweck, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 41 · S. 1 bis 1

Dokument
528896
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Zweck, K.
Ausgabe
Heft 41 / 1969
Jahrgang 1
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

AUS DER STEUERPRAXIS Ruhegehalt als Arbeitslohn oder als steuerbegünstigter Rentenbezug? Nach § 22 Nf. 1 a Einkommensteuergesetz — EStG — werden Leibrenten nür mit dem sogenannten Ertragswert zur Besteuerung herangezogen. Dieser beträgt z. B. , wenn die Rente mit dem vollendeten 65. Lebensjahr des Rentenberechtigten beginnt, 20 0/0 der Rentenzahlung; statt 10 000 DM wären also nur 2000 DM zu versteuern. Der Bundesfinanzhof — BFH — hatte sich mit einem Grenzfall zu befassen, in dem

Schlagworte

Ruhegehalt Arbeitslohn Rentenbezug Einkommensteuer Pensionsvertrag Finanzgericht Steuerpflichtiger Beitragsleistungen Lohnsteuer Bundesfinanzhof Income Tax Pensions Retirement Taxation Employee Benefits Legal Decision