CareLit Fachartikel
Dringlich zu besetzende Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
529159
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
terlichen Gewissen leiten lassen, haben sie vor Antritt. ihres Amtes in feierlicher Form zu versichern (§ 15 SGG). Diese Tatsache — in Verbindung mit gewissen Garantien für ihre sachliche und persönliche Unabhängigkeit (vgl. BSG 23, 107 f. ) — muß und wird einer verständigen Prozeßpartei im allgemeinen eine hinreichende Gewähr für ihre Unparteilichkeit sein, wenn anders eine Mitwirkung solcher ehrenamtlichen, den, beteiligten' Kreisen entnommener Richter überhaupt praktisch durchführbar
Schlagworte
Kassenarztsitze
praktische Ärzte
Fachärzte
Einwohnerzahl
Wohnräume
Praxisräume
Gesundheitsversorgung
Kassenärztliche Vereinigung
Dringlichkeit
Niederlassung
Physicians
Health Services Accessibility
Primary Health Care
Community Health Services
Health Care Facilities
Health Care Reform