CareLit Fachartikel
Krankenhausplanung: Die Wünsche werden vorgeschrieben
rgr · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
529351
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Italien — Das Gesundheitsministerium hat mit einem Erlaß den Startschuß für den Beginn einer Krankenhausplanung für ganz Italien gegeben. Nach dem neuen Krankenhausgesetz sollen regionale Ausschüsse zunächst die Bedürfnisse und Wünsche der Regionen festlegen, ehe mit einer Gesamtplanung begonnen wird. Der Erlaß schreibt nun den Regionen die Grundlagen für ihre Wünsche vor: Für je tausend Einwohner sollen dreizehn Betten vorgesehen werden, davon sechs oder sieben für akut Kranke, eins
Schlagworte
Krankenhausplanung
Gesundheitsministerium
Bettenanzahl
Fachärzte
Honorare
Versicherungsschutz
Patientenrechte
Vertragsverhandlungen
Fremdenverkehr
Ärzteversorgung
Hospital Planning
Health Policy
Health Care Costs
Health Services Accessibility
Health Insurance
Patient Rights