CareLit Fachartikel
Ordnungsstrafe nicht als Betriebsausgabe abziehbar?
Zweck, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
529619
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
AUS DER STEUERPRAXIS Ordnungsstrafe nicht als Betriebsausgabe abziehbar? Geldstrafen, die für ein fehlerhaftes Verhalten bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit verhängt werden, sind „durch den Betrieb (Beruf) veranlaßt" und müßten daher, wenn man den Wortlaut des § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz — EStG — isoliert für sich betrachtet, zum Abzug als Betriebsausgabe zugelassen werden. Dagegen sträuben sich Finanzverwaltung und Rechtsprechung seit jeher. Sie meinen, daß mit diesen Strafen
Schlagworte
Ordnungsstrafe
Betriebsausgabe
Einkommensteuergesetz
Finanzverwaltung
Rechtsprechung
Lebenshaltungskosten
Geldstrafe
Berufstätigkeit
Sachverständiger
Zivilprozessordnung
Punishment
Tax Deductions
Legal Decision Making
Financial Administration
Income Tax
Professional Ethics