CareLit Fachartikel

Ordnungsstrafe nicht als Betriebsausgabe abziehbar?

Zweck, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 33 · S. 1 bis 1

Dokument
529619
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Zweck, K.
Ausgabe
Heft 33 / 1969
Jahrgang 1
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

AUS DER STEUERPRAXIS Ordnungsstrafe nicht als Betriebsausgabe abziehbar? Geldstrafen, die für ein fehlerhaftes Verhalten bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit verhängt werden, sind „durch den Betrieb (Beruf) veranlaßt" und müßten daher, wenn man den Wortlaut des § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz — EStG — isoliert für sich betrachtet, zum Abzug als Betriebsausgabe zugelassen werden. Dagegen sträuben sich Finanzverwaltung und Rechtsprechung seit jeher. Sie meinen, daß mit diesen Strafen

Schlagworte

Ordnungsstrafe Betriebsausgabe Einkommensteuergesetz Finanzverwaltung Rechtsprechung Lebenshaltungskosten Geldstrafe Berufstätigkeit Sachverständiger Zivilprozessordnung Punishment Tax Deductions Legal Decision Making Financial Administration Income Tax Professional Ethics