CareLit Fachartikel
Rufbereitschaft - Handybenutzung BAT § 15 Abs. 6 BAT
Sträßner, H. · PflegeRecht, Neuwied · 2000 · Heft 3 · S. 107 bis 110
Dokument
53017
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus dem Urteil des vorliegenden Falles ergibt sich für den Bereich der Pflege die Frage, ob die Pflicht der Mitführung von Kommunikationsmitteln außerdienstlich als Rufbereitschaft zu gewichten ist. Arbeitgeber verlangen immer öfter, die Mitführung eines Handys außerhalb dienst-planüberlicher Arbeitszeiten
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
BAT
URTEIL
KOMMUNIKATIONSMITTEL
PflegeRecht
Neuwied