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Peter Mandt fünfzig Jahre

Stockhausen, J. · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 24 · S. 1 bis 1

Dokument
530386
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Stockhausen, J.
Ausgabe
Heft 24 / 1969
Jahrgang 1
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Peter Mandt fünfzig Jahre Rezeptpflicht von Arzneimitteln Auf wiederholtes Verlangen der Ärzteschaft wurde 1964 in das Arzneimittelgesetz ein § 35 a eingefügt, der Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen für die Dauer von drei Jahren nach ihrer Registrierung automatisch unter Rezeptpflicht stellt. Sind diese drei Jahre abgelaufen, werden die Präparate, ebenfalls automatisch, aus der Rezeptpflicht entlassen, ausgenommen sie dürfen auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften ohnehin nur auf

Schlagworte

Peter Mandt Arzneimittelgesetz Rezeptpflicht Arzneimittelkommission Gesundheitswesen Ärzteschaft Ehrenzeichen Notfalleinsatz Verkehrsmedizin Bundesärztekammer Drug Approval Drug Regulation Health Policy Medical Staff Medical Records Public Health