CareLit Fachartikel
Peter Mandt fünfzig Jahre
Stockhausen · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
530388
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Peter Mandt fünfzig Jahre Rezeptpflicht von Arzneimitteln Auf wiederholtes Verlangen der Ärzteschaft wurde 1964 in das Arzneimittelgesetz ein § 35 a eingefügt, der Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen für die Dauer von drei Jahren nach ihrer Registrierung automatisch unter Rezeptpflicht stellt. Sind diese drei Jahre abgelaufen, werden die Präparate, ebenfalls automatisch, aus der Rezeptpflicht entlassen, ausgenommen sie dürfen auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften ohnehin nur auf
Schlagworte
Peter Mandt
Arzneimittelgesetz
Rezeptpflicht
Arzneimittelkommission
Gesundheitswesen
Ehrenzeichen
Ärzteschaft
Notfalleinsatz
Verkehrsmedizin
Bundesärztekammer
Drug Approval
Drug Regulation
Health Policy
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