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Bundesrat setzte „Sonderausschuß Grundgesetzänderung" ein

sen · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
530717
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
sen
Ausgabe
Heft 4 / 1969
Jahrgang 1
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

VON WOCHE ZU WOCHE Bundesrat setzte „Sonderausschuß Grundgesetzänderung" ein In seiner letzten Plenarsitzung 1968 beschloß der Bundesrat am 19. Dezember einen Sonderausschuß zur Beratung des „Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes" einzusetzen. Der Bedeutung dieses Ausschusses entsprechend, sollen die Länder in ihm durch die Ministerpräsidenten selbst vertreten werden. Der Vorsitz liegt beim Präsidenten des Bundesrates, die Geschäftsführung beim Büro des Rechtsausschusses.

Schlagworte

Bundesrat Grundgesetzänderung Sonderausschuss Tierseuchen Gesundheitswesen Arzneimittelrecht Blutbank Multiple Sklerose biomedizinische Technik Seuchen Legislative Health Policy Animal Diseases Public Health Biomedical Engineering Blood Transfusion