CareLit Fachartikel
Aus der Fragestunde des Deutschen Bundestages
F · Deutsches Ärzteblatt · 1969 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Dokument
530878
CareLit-ID
Jahr
1969
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesärztekammer hat daher dringend gefordert, in das neue Gesetz wiederum eine ausdrückliche Vorschrift aufzunehmen, in der diejenigen Tätigkeiten festgelegt werden, die eine medizinisch-technische Assistentin nach dem heutigen Stand der Medizin und der medizinischen Technik selbständig in eigener Verantwortung verrichten darf. Hierfür kommen in Anlehnung an das bisherige Recht allenfalls Arbeiten auf dem Gebiet der klinischen Chemie und auf dem Gebiet der Hämatologie in Betracht.
Schlagworte
Bundesärztekammer
medizinisch-technische Assistentin
klinische Chemie
Hämatologie
Heilkunde
Gesundheitschutz
Rehabilitation
Geriatrie
Gesundheitsfragen
Bundesgesundheitsminister
Health Personnel
Medical Technology
Geriatrics
Health Services
Health Policy
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